Voraussetzung: Sie bleiben vor Ablauf einer 10-Jahresfrist in der Wohnung leben und dürfen die Wohnung vor 10 Jahren nicht verkaufen oder vermieten. Nach Ablauf dieser Frist wird keine Erbschaftssteuer mehr fällig, dennoch Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen. Für Kinder, die die Wohnung erben, gilt diese Ausnahme ebenfalls. Allerdings ist es zu dieser Gelegenheit nur möglich, die Wohnung steuerfrei zu übernehmen, wenn sie kleiner als 200 Quadratmeter ist. Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung…
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