Fürs Schippern auf dem Bodensee benötigt man ein Bodenseeschifferpatent bei einer Segelfläche über 12 Quadratmetern und einer Motorleistung über 6 PS. Die amtliche Bezeichnung lautet: "Fachkundenachweiß für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3.1 Sprengstoffverordnung". Pyroschein: Befindet sich ein pyrotechnisches Seenotsignal der Unterklasse T2 (Fallschirmrakete) an Bord muss der Fahrer zusätzlich einen Pyroschein besitzen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn man ein Boot chartern möchte.…
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