Tritt ein Schaden ein, der auf die Filterreinigung oder die Verwendung von Additiven zurückzuführen ist, kommt der Hersteller bzw. Verkäufer daher in geordneten Bahnen der Fahrzeuggarantie bzw. Sachmängelhaftung hierfür nicht auf. Dies gilt auch für daraus resultierende Folgeschäden und Unregelmäßigkeiten. Leider lässt sich nicht überprüfen, wie gut die Reinigungsverfahren tatsächlich sind. Welchen Standpunkt hat der ADAC dazu? Ein repräsentativer Verbraucherschutz-Test durch den ADAC ist…
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